Vergaberecht nach Branche

Von Sebastian LöfflerRechtsstand: 6. August 2026Lesezeit: 3 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. 1. Die wichtigsten Unterschiede
  2. 2. Was in Ihrer Branche gilt

Welche Regeln gelten, hängt nicht nur vom Auftragswert ab, sondern auch davon, was beschafft wird. Bauleistungen folgen der VOB/A, Liefer- und Dienstleistungen der VgV oder UVgO. Daraus ergeben sich unterschiedliche Fristen, Nachweise und Zuschlagskriterien.

Die wichtigsten Unterschiede

BauleistungenLiefer- und Dienstleistungen
Regelwerk oberhalb der SchwelleVOB/A Abschnitt 2 (EU)VgV
Regelwerk unterhalbVOB/A Abschnitt 1UVgO und Landesrecht
Schwellenwert5.404.000 €216.000 € (Bundesministerien 140.000 €)
FristenrechnungKalendertageTage, teils einvernehmlich verkürzbar
Referenzzeitraumbis zu 5 abgeschlossene Kalenderjahre3 Jahre
PräqualifikationPQ-VOB mit EignungsvermutungAVPQ über die Industrie- und Handelskammern

Was in Ihrer Branche gilt

Fachlose beachtenÖffentliche Aufträge sollen nach Menge und Art getrennt vergeben werden, damit auch kleinere Unternehmen bieten können. Seit Juli 2026 steht der Losgrundsatz in einer eigenen Vorschrift, § 97a GWB. Neu ist dort eine Ausnahme: Bei bestimmten Infrastrukturvorhaben ab dem Zweifachen des Schwellenwerts darf aus zeitlichen Gründen gesamt vergeben werden. Für kleine Anbieter ist das eine Verschlechterung.

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Quellen
  1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4. gesetze-im-internet.de
  2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). gesetze-im-internet.de
  3. Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137. Regelungstext
  4. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A).
HinweisDieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen. Wir prüfen diese Seite regelmäßig auf Aktualität; den Rechtsstand finden Sie oben.