Präqualifikation

Von Sebastian LöfflerRechtsstand: 6. August 2026Lesezeit: 5 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. 1. Zwei Systeme
  2. 2. Was die Eintragung bewirkt
  3. 3. Ablauf und Dauer
  4. 4. Wann es sich rechnet
  5. 5. Grenzen

Bei jeder Ausschreibung dieselben Nachweise zusammenzusuchen kostet Zeit, die in der Angebotsfrist fehlt. Die Präqualifikation dreht das um: Sie lassen Ihre Eignung einmal jährlich prüfen und verweisen im Verfahren nur noch auf Ihre Nummer.

Zwei Systeme, je nach Leistung

In Deutschland gibt es zwei getrennte Präqualifizierungssysteme.

PQ-VOB gilt für Bauleistungen. Die Eintragung erfolgt in das Präqualifikationsverzeichnis für Bauunternehmen, geführt von Stellen, die vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen anerkannt sind.

AVPQ gilt für Liefer- und Dienstleistungen. Die Prüfung läuft über die Industrie- und Handelskammern, die Eintragung gilt bundesweit und ein Jahr.

Was die Eintragung bewirkt

Im Baubereich ist die Wirkung am stärksten. § 6b EU VOB/A knüpft an die Eintragung eine Eignungsvermutung: Der Auftraggeber hat die Eignung grundsätzlich als nachgewiesen anzusehen. Sie legen keine Einzelnachweise mehr vor, sondern geben Ihre PQ-Nummer an.

Seit Juli 2026 ist die Präqualifikation zusätzlich im GWB verankert. § 122 Abs. 3 nennt Präqualifizierungssysteme ausdrücklich als Weg des Eignungsnachweises, gleichrangig neben der Eigenerklärung.

Die Vermutung ist widerlegbarEignungsvermutung heißt nicht, dass der Auftraggeber gar nichts mehr prüfen darf. Er kann auftragsspezifische Anforderungen stellen, die über den Umfang der Präqualifikation hinausgehen, etwa eine besondere Referenz oder eine bestimmte Zertifizierung. Diese Nachweise müssen Sie zusätzlich erbringen.

Ablauf und Dauer

Sie stellen einen Antrag bei einer anerkannten Präqualifizierungsstelle und reichen die Unterlagen ein, die sonst jeder einzelnen Ausschreibung beiliegen müssten: Registerauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht, Umsatzzahlen, Referenzen, Angaben zu Personal und Ausstattung. Die Stelle prüft und trägt Sie bei positivem Ergebnis in das Verzeichnis ein.

Für den Baubereich gilt eine Höchstdauer: Die Präqualifizierung darf nicht länger als sechs Wochen dauern. Die Eintragung ist jährlich zu aktualisieren, sonst erlischt sie.

Zu den GebührenDie Kosten sind nicht einheitlich geregelt und unterscheiden sich je nach Stelle und Unternehmensgröße. Im Netz kursieren Beträge, die sich nicht auf eine amtliche Quelle stützen lassen. Fragen Sie die Gebühren bei der Stelle ab, bei der Sie sich eintragen lassen wollen, und rechnen Sie mit einer jährlichen Gebühr für die Aktualisierung.

Wann sich der Aufwand rechnet

Die Rechnung ist einfach: Wie viele Angebote geben Sie im Jahr ab, und wie viele Stunden kostet Sie das Zusammenstellen der Nachweise pro Angebot? Bei drei bis vier Angeboten im Jahr ist die Präqualifikation meist schon wirtschaftlich, bei mehr deutlich.

Es gibt einen zweiten Effekt, der schwerer zu beziffern ist. Wenn die Nachweise nicht mehr im Weg stehen, können Sie kurzfristig auf Ausschreibungen reagieren, die Sie sonst hätten liegen lassen, weil die Frist zu knapp war. Gerade bei beschränkten Ausschreibungen mit kurzen Fristen entscheidet das darüber, ob Sie überhaupt mitbieten.

Wo die Präqualifikation nicht hilft

Sie ersetzt keine auftragsspezifischen Nachweise, keine Konzepte und keine Kalkulation. Sie sagt auch nichts darüber aus, ob eine bestimmte Ausschreibung fachlich zu Ihnen passt. Und sie schützt nicht davor, dass ein geforderter Mindestumsatz oder eine geforderte Referenz über dem liegt, was Sie vorweisen können.

Die Frage, ob eine konkrete Ausschreibung zu Ihrem Unternehmen passt, bleibt also bestehen. Nur der wiederkehrende Papieraufwand fällt weg.

Prüfen, ob eine Ausschreibung zu Ihnen passt

validait vergleicht die Anforderungen einer Ausschreibung mit Ihrem Unternehmensprofil und zeigt Ihnen mit Belegstelle, welche Sie erfüllen und welche nicht. Zwei Analysen im Monat sind kostenlos.

Kostenlos testen
Quellen
  1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4. gesetze-im-internet.de
  2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). gesetze-im-internet.de
  3. Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137. Regelungstext
  4. § 6b EU VOB/A (Präqualifikation Bau), § 48 VgV (Nachweisführung).
HinweisDieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen. Wir prüfen diese Seite regelmäßig auf Aktualität; den Rechtsstand finden Sie oben.