Ausschreibungen finden: wo Sie suchen müssen und was es kostet

Von Sebastian LöfflerRechtsstand: 6. August 2026Lesezeit: 5 Minuten
Inhalt dieser Seite
  1. Wie viele es gibt
  2. Die amtlichen Quellen
  3. Mehr passende Treffer

Wie viele Ausschreibungen es wirklich gibt

Allein über das EU-Amtsblatt wurden in den letzten zwölf Monaten 87.725 Aufrufe zum Wettbewerb mit Erfüllungsort Deutschland veröffentlicht. Dazu kommen die nationalen Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte, die nur auf deutschen Portalen erscheinen. Wer an mehreren Stellen sucht, findet fast immer passende Ausschreibungen.

Die amtlichen Quellen, alle kostenlos

Öffentliche Auftraggeber müssen ihre Vergaben bekannt machen. Deshalb sind die wichtigsten Quellen kostenlos zugänglich:

QuelleWas dort stehtZugang
TED, das EU-AmtsblattAlle EU-weiten Verfahren oberhalb der Schwellenwerte, aus allen MitgliedstaatenKostenlos, mit Suchfunktion und Benachrichtigungen
Datenservice Öffentlicher EinkaufDeutsche Bekanntmachungen nach dem eForms-Standard, zunehmend auch unterhalb der SchwellenwerteKostenlos
service.bund.deAusschreibungen des Bundes und vieler BehördenKostenlos
Landesportale und VergabemarktplätzeUnterschwellige Vergaben der Länder und Kommunen, je Bundesland verschiedenKostenlos, aber verstreut

Kommerzielle Datenbanken bündeln diese Quellen gegen Gebühr und ergänzen teils gewerbliche Aufträge. Das spart Sucharbeit, ändert aber nichts daran, dass die Daten selbst öffentlich sind.

Wie Sie mehr passende Treffer finden

Der Schlüssel liegt selten in der Quelle, sondern in der Suche: Wer nur nach einem Stichwort sucht, verpasst Verfahren, die anders formuliert sind. Wer nur nach CPV-Codes sucht, verpasst Verfahren, die falsch klassifiziert wurden. Belastbar wird die Suche erst, wenn beides kombiniert und sauber gefiltert wird, nach Region, Auftragswert und Frist.

Und selbst dann bleibt die eigentliche Arbeit: prüfen, ob sich der Treffer lohnt. Wie viel Zeit das kostet, rechnet Ihnen der ROI-Rechner vor.

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Quellen
  1. Tenders Electronic Daily, Amtsblatt der EU. ted.europa.eu
  2. Datenservice Öffentlicher Einkauf. oeffentlichevergabe.de
  3. Verordnung (EG) Nr. 213/2008 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV). EUR-Lex
HinweisDieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie fachkundigen Rat einholen. Wir prüfen diese Seite regelmäßig auf Aktualität; den Rechtsstand finden Sie oben.